Mittwoch, 9. November 2011

Das Einkommen der Vorstände

Das Einkommen der Vorstände ist in vielen Genossenschaften ein Tabu-Thema.

Ich halte Transparenz für geboten. Die im DAX vertretenen Firmen können hier als Vorbild dienen. Auch ist einige Zeit vergangen, bis Transparenz hergestellt wurde.

Die Bezüge der Vorstände, aber auch der Verdienst der Beschäftigten in den Wohnungsbaugenossenschaften, werden aus den Nutzungsentgelten bezahlt. Die Genossenschaftsmitglieder haben ein Recht auf Information.

Ich habe hier ein Beispiel aus der Berliner Bau- und Wohnungsbaugenossenschaft von 1892 e.G. gewählt. Auch in dieser Genossenschaft wurde über Jahre nicht transparent mit den Bezügen den Vorstände umgegangen. Auf Nachfrage seitens der Mitglieder wurden keine konkreten Angaben gemacht. Konkrete Summen werden auch aktuell noch nicht benannt.

Die genannte Genossenschaft weist als eine Besonderheit auf, dass sie über eine Spareinrichtung verfügt. Auf Grund bankenrechtlicher Vorschriften ist die Genossenschaft verpflichtet Angaben zu veröffentlichen.

Auf der Internetseite dieser Genossenschaft kann das Einkommen der Vorstände ermittelt werden. Das ist zuerst einmal zu loben. In der Praxis wird es dann aber ein wenig schwieriger.

Die Erläuterung der Einkommen „versteckt“ sich im Aufbau des Internetauftritts. Wer zielgerichtet sucht, wird fündig werden, aber durch Zufall wird man eher nicht auf diese Information stoßen.

Weitere Schwierigkeit bereitet, dass keine konkreten Zahlen genannt werden, stattdessen Berechnungsformeln.

Und noch eine Schwierigkeit kommt hinzu. Zur Berechnung wird der aktuelle Vergütungstarifvertrag benötigt. dieser muss aber bei den entsprechenden Tarifvertragsparteien angefordert werden, im Internet befindet sich nur ein Ausschnitt.

Somit sind erst einmal einige Hürden zu überwinden, bis der Interessierte zu einem Ergebnis gelangen kann.

Aus dem Text, zu dem ich nach einigen Mühen gelangt bin, ist zu entnehmen, dass die Vorstandsmitglieder für das Kerngeschäft der Genossenschaft das 2,6-Fache eines Angestellten der Tarifgruppe 6 und für das Betreiben der Spareinrichtung bei Vorliegen der Geschäftsleiterqualifikation zusätzlich das 0,6-Fache eines Angestellten der Tarifgruppe 6 erhalten.

Im Ergebnis heißt das, das ein Vorstand das 2,6 fache eines Angestellten der Tarifgruppe 6 erhält. Der Vorstand, der für das Betreiben der Spareinrichtung zuständig ist, erhält zusätzlich das 0,6 fache eines Angestellten der Tarifgruppe 6.
Ausgehend vom aktuellen Vergütungstarifvertrag (Tarifgruppe 6) ist der Ausgangsbetrag 4325,- Euro (ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit). Dies bedeutet, das ein Vorstand 11245, Euro im Monat erhält, der andere Vorstand (zuständig für die Spareinrichtung) 13840,- Euro.

Laut Tarifvertrag besteht zusätzlich Anspruch auf ein 100 % Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Falls die Vorstände diesen Anspruch ebenfalls haben sollten, so ergibt sich nach meinen Berechnungen ein Jahresverdienst von 157 430,- Euro bzw. 193 760,- Euro.
Aber selbst ohne Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld ergibt sich ein Jahreseinkommen von
134 940,- Euro bzw. 166 080,- Euro.

Ein Vorstandsteam kostet die Wohnungsbaugenossenschaft somit mindestens 300 000,- Euro im Jahr.

Es ist aus meiner Sicht unstrittig, das für eine verantwortungsvolle und gute Arbeit auch ein gutes Einkommen erzielt werden sollte. Über die Angemessenheit der Betragshöhe kann diskutiert werden.

In jedem Falle sollte für ein gutes Einkommen auch eine gute Dienstleistung zu erwarten sein, eine Dienstleistung im Interesse der Mitglieder der Genossenschaft.
Auf jeden Fall sollte Transparenz in dieser Frage hergestellt werden. Jedes Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft sollte das Recht haben, ohne große Umstände, die Höhe der Gehälter zu erfahren.

Zum Vergleich. Der Bürgermeister der Stadt Berlin verdient rund 150 000,- Euro im Jahr, die Bundeskanzlerin rund 250 000,- Euro und der Direktor des Zoo Berlin
130 000,- Euro.

Genossenschaftlich grüßt

Ihre

Renate Solidar

Ihre Meinung ist gefragt! Ist diese Entlohnung angemessen? Wie sieht es in ihrer Genossenschaft aus? Ist ihnen der Verdienst ihres Vorstandes bekannt?